Strommasten von Strotög

Technische Mindestanforderungen

Entsprechend §118 (25) EnWG sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/631 als bestehend anzusehen, sofern sie bis zum 30. Juni 2020 in Betrieb genommen wurden und für sie vor dem 27. April 2019

  • eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
  • der Anschluss an das Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist.

Der Betreiber der Anlage kann auf die Einstufung als Bestandsanlage verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem Netzbetreiber zu erklären.
Dementsprechend dürfen unter oben genannten Umständen die folgenden Regelwerke noch verwendet werden.

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung, Richtlinien und Merkblätter

Niederspannungs-Wandlermessungen

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) (PDF-Datei)