Stromspeicher und Ladeeinrichtung
Anmeldung
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit Stromspeicher/Batteriespeicher
Im Zuge der Anmeldung einer Erzeugungsanlage verwenden Sie bitte zusätzlich das Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung".
Nachträgliche Anmeldung eines Stromspeichers/Batteriespeicher
Falls Sie bereits eine Erzeugungsanlage betreiben und einen Stromspeicher zubauen möchten, verwenden Sie zur Anmeldung bitte ebenfalls das "Datenblatt Speichersystem Niederspannung".
Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Wenn Sie eine Ladeeeinrichtung anmelden möchten, verwenden Sie bitte das "Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge". Ladeeinrichtungen jeder Größe sind anmeldepflichtig.
- Datenblatt "Speichersystem Niederspannung" (PDF-Datei)
- Datenblatt "Speichersystem Mittel-/Hochspannung" (PDF-Datei)
- Datenblatt "Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" (PDF-Datei)
Netzverträglichkeitsprüfung
Stromspeicher:
Bei der Anmeldung eines Speichers mit Einspeisung in oder Bezug aus dem Netz führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Bei einer Anmeldung eines Speichers ohne Einspeisung in oder Bezug aus dem Netz wird keine Netzverträglichkeitsprüfung benötigt.
Ladeeinrichtung
Auch bei einer Ladeeinrichtung führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Netzanschlussvertrag
Speicher
Bei gemeinsamer Anmeldung des Speichers mit der Erzeugungsanlage und bei einer Nachmeldung von Speichern größer 10 kW Bruttoleistung erhalten Sie einen Netzanschlussvertrag bzw. Einspeisezusage. Eine Inbetriebsetzungsanzeige ist erforderlich.
Bei einer Nachmeldung eines Speichers – kein Bezug aus dem öffentlichen Netz - kleiner 10 kW Bruttoleistung erhält der Anlagenbetreiber ein Bestätigungsschreiben. Es ist keine gesonderte Inbetriebsetzungsanzeige erforderlich.
Ladeeinrichtung
Bei einer Ladeeinrichtung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben ggf. ein Netzanschlussvertrag.